Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
der BestKarma GmbH.

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Dienstleistungen der BestKarma GmbH.
1.2 Diese Vertragsbedingungen, die Anmeldung oder Anmeldeformular und die Preisliste bilden den gesamten Vertrag zwischen der BestKarma GmbH und dem Teilnehmer. Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen der GbR.

2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem TN und der BestKarma GmbH kommt erst zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllt und unterzeichnet und die GbR das vom TN ausgefüllte Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und der  GbR als zustande gekommen.
2.2 Die BestKarma GmbH ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
2.3 Für die Dienstleistung Karma-Ablösung und Astralkörper-Reinigung AKR kommt der Vertrag zwischen TN und BestKarma GmbH zustande, wenn der Betrag gemäß der Bestätigung auf dem Konto der GbR eingegangen ist.

3. Umfang der Dienstleistungen
Die BestKarma GmbH stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Dienstleistungen übernimmt die BestKarma GmbH auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.

4. Durchführung der Dienstleistung
4.1 Der Beginn der jeweiligen Dienstleistung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für die vom TN gebuchte Dienstleistung nicht erreicht, oder kann die geplante Dienstleistung aus einem von der BestKarma GmbH nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann die Dienstleistung auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
4.2 Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Dienstleistung absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Dienstleistung ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Termine angerechnet.
4.3 Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während der Dienstleistung zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Fortgang der Dienstleistung behindert, behält sich die BestKarma GmbH vor, dem TN den Abbruch seiner Teilnahme nahezulegen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Einheiten erstattet.
4.4 Die BestKarma GmbH kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die einzelne Dienstleistung oder einzelne Stunden verschieben. Dies berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages.

5. Vergütung
5.1 Für die Teilnahme an der Dienstleistung erhebt die BestKarma GmbH Teilnahmegebühren.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der der Anmeldung beiliegenden Preisliste. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar durch Überweisung. Der TN kann an der Dienstleistung nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.
5.3 Der TN kann gegenüber Forderungen der BestKarma GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung der BestKarma GmbH schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

6. Kündigungsgebühren
6.1 Bei einer Kündigung der Teilnahme bis
a.    zu 6 Wochen vor Beginn der Dienstleistung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der auf der Anmeldung dargestellten jeweiligen Bearbeitungsgebühr (Anzahlung) fällig.
b.    zu 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Teilnahmegebühr fällig.
c.    Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig. Sofern die Teilnahmegebühr bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) und b) genannten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
6.2 Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, der BestKarma GmbH sei kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden.
6.3 Der BestKarma GmbH bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen.

7. Verzug
7.1 Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Teilnahme, kommt der TN automatisch in Verzug.
7.2 Die BestKarma GmbH ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.

8. Haftung
Die BestKarma GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die GbR haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Urheberrecht
Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Dienstleistungen der BestKarma GmbH sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch nicht in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen vom Trainingsgeschehen sowie Mitschriften sind untersagt.

10. Datenschutz
Die BestKarma GmbH erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Dieses Einverständnis umfasst auch ggf. die zweckentsprechende Weitergabe der Daten an in die Seminarabwicklung einbezogene Dienstleister, insbesondere Tagungsstätten / Tagungshotels.

11. Sonstiges
11.1 Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
11.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, Amtsgericht Erkelenz.